Bereitschaftsdienste

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit §2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. 

Die aktuellen Empfehlungen, Ordinationen ausschließlich nach telefonischer Rücksprache aufzusuchen, betreffen auch den Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen. 

Hinweis: Seit 1.7.2019 umfasst der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst ausschließlich die Zeit zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr. 

Ordinationsbetrieb ist von 9:00 bis 11:00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin! 

Wochenenddiensttermine siehe auch: www.arztnoe.at/fuer-patienten/service/wochenenddienste

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 7:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.

gefundene Termine

Für diesen Zeitraum sind keine Daten erfasst